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Verpackungsgesetz & LUCID – was gilt für dich als Händler?

Zuletzt aktualisiert am Jun 22, 2026

Wenn du verpackte Produkte an Endkunden verkaufst, greift das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) – das gilt auch für Mystery Packs, Elektronik, Snacks und ähnliches.

Was das für dich bedeutet:

  • Jeder, der Verpackungen erstmals in Umlauf bringt, muss sich im LUCID-Verpackungsregister registrieren

  • Zusätzlich ist die Beteiligung an einem dualen System erforderlich (z. B. Grüner Punkt, Interseroh, Zentek)

  • Bei Verstoß drohen Bußgelder bis 200.000 € und Vertriebsverbote

Besonderheit bei unseren Packs: Wenn du unsere Packs bereits verpackt kaufst und so weiterverkaufst, übernehmen wir als Händler die LUCID-Pflichten für die Verpackung. Nur wenn du die Produkte selbst verpackst (z. B. in eigene Tüten oder Folie), musst du dich für diese Verpackung selbst in LUCID registrieren.

Im Zweifel kurz bei uns nachfragen – wir helfen dir, den richtigen Weg zu finden.

➡️ Mehr dazu: Verpackungsgesetz & LUCID – Pflicht für alle Händler!


Hinweis: Alle Informationen in dieser Kategorie dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wende dich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.